1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Verträge, Dienstleistungen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen der BTS LOGISTICS SRL (nachfolgend „BTS LOGISTICS“) und ihren Auftraggebern.
2. BTS LOGISTICS erbringt ihre Leistungen insbesondere als:
3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, BTS LOGISTICS hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt.
4. Die Erteilung eines Auftrags gilt als uneingeschränkte Anerkennung dieser AGB.
1. Angebote von BTS LOGISTICS sind freibleibend und unverbindlich.
2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von BTS LOGISTICS oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
3. Sämtliche durch den Auftraggeber übermittelten Angaben gelten als richtig, vollständig und verbindlich.
4. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, Kosten und Nachteile, die aus unrichtigen, unvollständigen oder verspätet übermittelten Informationen entstehen.
1. BTS LOGISTICS organisiert Transporte im Namen und auf Rechnung ihrer Auftraggeber durch selbständige Transportunternehmen.
2. BTS LOGISTICS ist berechtigt, jederzeit Subunternehmer, Frachtführer, Lagerhalter oder sonstige Dritte mit der Durchführung der Leistungen zu beauftragen.
3. BTS LOGISTICS schuldet hinsichtlich der Auswahl ihrer Vertragspartner ausschließlich die im Transportgewerbe übliche kaufmännische Sorgfalt.
4. BTS LOGISTICS übernimmt keine Garantie für die Zahlungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder zukünftige Leistungsfähigkeit beauftragter Dritter.
1. Der Auftraggeber hat BTS LOGISTICS sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
2. Insbesondere sind anzugeben:
3. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit sämtlicher Angaben.
4. Der Auftraggeber stellt BTS LOGISTICS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben beruhen.
1. BTS LOGISTICS setzt regelmäßig selbständige Frachtführer ein, die über Frachtenbörsen, Transportplattformen oder bestehende Geschäftsbeziehungen ausgewählt werden.
2. Der Auftraggeber sowie sämtliche von ihm eingesetzten Verlader, Ladestellen, Lagerhalter und sonstigen Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, vor Beginn jeder Beladung die Identität des zur Beladung vorgestellten Frachtführers, Fahrers und Fahrzeugs sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass der zur Beladung vorgestellte Lkw tatsächlich von BTS LOGISTICS beauftragt wurde.
3. Insbesondere sind folgende Angaben zu überprüfen und zu dokumentieren:
4. Der Auftraggeber sowie die Ladestelle sind verpflichtet, die vorgenannten Kontrollen zu dokumentieren und auf erstes Verlangen von BTS LOGISTICS nachzuweisen.
5. Sämtliche zur eindeutigen Identifizierung erforderlichen Angaben sind vollständig und korrekt auf dem CMR-Frachtbrief zu vermerken.
6. Der Auftraggeber sowie die Ladestelle sind verpflichtet, sämtliche Nachweise über die durchgeführte Identitätskontrolle für mindestens drei Jahre aufzubewahren.
7. BTS LOGISTICS übernimmt keinerlei Haftung für Abholungen, Beladungen oder Transporte, die aufgrund fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Angaben nicht eindeutig BTS LOGISTICS zugeordnet werden können.
8. Wird ein Fahrzeug beladen, ohne dass die vorgenannten Kontrollen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, erfolgt dies ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers.
9. BTS LOGISTICS haftet nicht für Schäden infolge betrügerischer Abholungen, Identitätsdiebstahls, Dokumentenfälschungen, Cyberbetrugs, Fake-Carrier-Betrugs, Doppelbroker-Betrugs oder sonstiger vorsätzlicher Täuschungshandlungen Dritter, sofern BTS LOGISTICS die im Transportsektor übliche kaufmännische und organisatorische Sorgfalt bei der Auswahl des ausführenden Unternehmens angewandt hat und BTS LOGISTICS weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
10. Kann der Auftraggeber oder die Ladestelle die Durchführung der vorgeschriebenen Kontrollen nicht nachweisen, wird vermutet, dass die Kontrollen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
1. BTS LOGISTICS schließt keine Warentransportversicherung ab, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für sämtliche transportierten Waren eine angemessene Transportversicherung zum vollen Warenwert abzuschließen.
3. Auf Verlangen von BTS LOGISTICS hat der Auftraggeber den Nachweis des Versicherungsschutzes vorzulegen.
4. Unterlässt der Auftraggeber den Abschluss einer solchen Versicherung, erfolgt dies auf sein eigenes Risiko.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, in seinen Versicherungsverträgen einen Regressverzicht zugunsten von BTS LOGISTICS, deren Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen aufzunehmen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
6. Soweit ein solcher Regressverzicht nicht vereinbart wird, stellt der Auftraggeber BTS LOGISTICS von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei.
7. Wird BTS LOGISTICS mit dem Abschluss einer Versicherung beauftragt, handelt BTS LOGISTICS ausschließlich als Vertreter des Auftraggebers.
8. BTS LOGISTICS tritt niemals als Versicherer auf.
1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Mautgebühren, Treibstoffzuschlägen, Zöllen, Steuern, Abgaben und sonstigen behördlichen Belastungen.
2. BTS LOGISTICS ist berechtigt, nach Vertragsschluss eintretende Kostensteigerungen weiterzubelasten.
1. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
2. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von acht Tagen schriftlich erfolgen.
3. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt.
4. Bei Zahlungsverzug fallen automatisch an:
5. Sämtliche Forderungen werden bei Zahlungsverzug sofort fällig.
BTS LOGISTICS ist berechtigt, sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegenüber dem Auftraggeber aufzurechnen, auch im Falle von Insolvenz, Forderungsabtretung oder Pfändung.
1. BTS LOGISTICS verfügt über ein gesetzliches und vertragliches Pfandrecht sowie ein Zurückbehaltungsrecht an sämtlichen Waren, Dokumenten und Vermögenswerten, die sich in ihrem Besitz befinden.
2. Dieses Sicherungsrecht erstreckt sich auf sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen von BTS LOGISTICS.
1. Angegebene Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich.
2. Lieferverzögerungen begründen keinen Schadensersatzanspruch, soweit BTS LOGISTICS kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
1. Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften oder internationale Übereinkommen, insbesondere die CMR-Konvention, Anwendung finden, gehen diese Bestimmungen vor.
2. BTS LOGISTICS haftet als Transportkommissionär ausschließlich für eigenes Verschulden.
3. BTS LOGISTICS haftet für selbständige Frachtführer oder sonstige Dritte ausschließlich im Rahmen eines nachgewiesenen Auswahlverschuldens.
4. Außerhalb zwingender gesetzlicher Haftungsregelungen, insbesondere außerhalb des Anwendungsbereichs der CMR oder sonstiger zwingender internationaler Übereinkommen, ist die Gesamthaftung von BTS LOGISTICS auf den niedrigeren der folgenden Beträge beschränkt:
Diese Haftungsbegrenzung gilt für sämtliche Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich vertraglicher, außervertraglicher oder gesetzlicher Haftungsansprüche.
5. BTS LOGISTICS haftet nicht für:
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von BTS LOGISTICS, soweit zwingendes Recht entgegensteht.
BTS LOGISTICS haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt.
Hierzu zählen insbesondere:
1. Offensichtliche Schäden sind bei Ablieferung auf allen CMR-Frachtbriefen (auch auf dem Exemplar, welches für den Fahrer bestimmt ist) zu dokumentieren und BTS LOGISTICS umgehend per E-Mail anzuzeigen.
2. Nicht erkennbare Schäden sind innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen.
3. Sonstige Beanstandungen müssen innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich geltend gemacht werden.
1. Der Auftraggeber erkennt an, dass im nationalen und internationalen Transportgewerbe vermehrt Fälle von Identitätsdiebstahl, betrügerischen Transportaufträgen, Doppelbroker-Systemen, Cyberbetrug, Dokumentenfälschungen und unbefugten Warenabholungen auftreten.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche von BTS LOGISTICS mitgeteilten Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen strikt einzuhalten.
3. Bestehen bei der Beladung Zweifel hinsichtlich der Identität des Fahrers, des Frachtführers, des Fahrzeugs oder der vorgelegten Dokumente, darf keine Beladung erfolgen, bevor BTS LOGISTICS schriftlich oder telefonisch bestätigt hat, dass die Verladung freigegeben wird.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, BTS LOGISTICS unverzüglich über jede Unregelmäßigkeit, jede Abweichung von den übermittelten Identifikationsdaten sowie jeden Verdacht auf Betrug zu informieren.
5. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen stellt ein schwerwiegendes Mitverschulden des Auftraggebers dar und führt zu einer entsprechenden Reduzierung oder zum Ausschluss etwaiger Haftungsansprüche gegen BTS LOGISTICS, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
1. BTS LOGISTICS ist berechtigt, zur Durchführung von Transporten elektronische Frachtenbörsen, digitale Transportplattformen und sonstige Vermittlungssysteme zu nutzen.
2. BTS LOGISTICS schuldet hierbei ausschließlich eine sorgfältige Auswahl nach den im Transportsektor üblichen Prüfungsstandards.
3. BTS LOGISTICS garantiert weder die Echtheit noch die dauerhafte Gültigkeit von behördlichen Genehmigungen, Lizenzen, Versicherungsnachweisen oder Identitätsunterlagen, soweit diese durch Dritte gefälscht, manipuliert oder missbräuchlich verwendet werden.
4. BTS LOGISTICS haftet nicht für Schäden, die durch professionelle Täuschungshandlungen, Identitätsdiebstahl, Dokumentenfälschungen, Cyberkriminalität oder sonstige betrügerische Handlungen Dritter verursacht werden, sofern BTS LOGISTICS die im Transportsektor übliche Sorgfalt angewandt hat und kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit von BTS LOGISTICS vorliegt.
1. Der Auftraggeber garantiert, dass weder die Ware, noch deren Herkunft, Bestimmung, Empfänger oder Endverwender gegen nationale, europäische oder internationale Sanktions-, Embargo- oder Exportkontrollvorschriften verstoßen.
2. BTS LOGISTICS ist jederzeit berechtigt, die Durchführung eines Auftrags auszusetzen oder abzulehnen, wenn Zweifel an der Zulässigkeit des Transports bestehen.
3. Sämtliche Kosten, Schäden, Bußgelder oder sonstigen Nachteile, die aus einem Verstoß gegen Sanktions- oder Exportkontrollvorschriften resultieren, trägt ausschließlich der Auftraggeber.
4. Der Auftraggeber stellt BTS LOGISTICS von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter vollständig frei.
1. Gefahrgüter dürfen BTS LOGISTICS ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Mitteilung und ausdrücklicher Zustimmung übergeben werden.
2. Der Auftraggeber garantiert die vollständige Einhaltung sämtlicher ADR-Vorschriften.
3. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, Kosten, Bußgelder und Folgen, die aus unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben hinsichtlich des Gefahrgutcharakters resultieren.
4. BTS LOGISTICS ist berechtigt, nicht ordnungsgemäß deklarierte Gefahrgüter auf Kosten des Auftraggebers zurückzuweisen, zwischenzulagern, zu sichern oder behördlich behandeln zu lassen.
1. BTS LOGISTICS ist berechtigt, elektronische Kommunikationsmittel, digitale Dokumente, elektronische Unterschriften und elektronische Frachtplattformen zu verwenden.
2. Der Auftraggeber erkennt an, dass elektronische Kommunikationssysteme trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen Risiken wie Cyberangriffe, Phishing, Hacking, Datenmanipulationen, Identitätsmissbrauch oder technische Ausfälle nicht vollständig ausschließen können.
3. BTS LOGISTICS haftet nicht für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Cyberkriminalität oder missbräuchliche Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel durch Dritte entstehen, sofern BTS LOGISTICS angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat und kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
4. Zahlungsanweisungen, Änderungen von Bankverbindungen oder sensible Vertragsänderungen bedürfen stets einer gesonderten Verifizierung durch den Auftraggeber.
1. Die Parteien erkennen ausdrücklich die Beweiskraft elektronischer Kommunikationsmittel und elektronisch gespeicherter Daten an.
2. Als zulässige Beweismittel gelten insbesondere:
3. Die von BTS LOGISTICS geführten elektronischen Aufzeichnungen gelten bis zum Beweis des Gegenteils als zutreffende Wiedergabe der darin dokumentierten Vorgänge und Tatsachen.
4. Der Auftraggeber verzichtet, soweit gesetzlich zulässig, darauf, die Beweiskraft elektronischer Dokumente allein wegen ihrer elektronischen Form zu bestreiten.
5. Elektronisch gespeicherte Daten von BTS LOGISTICS können in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren als vollwertiges Beweismittel verwendet werden.
Diese Bestimmung gilt vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Beweisvorschriften.
Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorsehen, verjähren sämtliche Ansprüche gegen BTS LOGISTICS innerhalb eines Jahres.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO sowie den geltenden belgischen Datenschutzvorschriften.
1. Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen BTS LOGISTICS und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich belgischem Recht.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Eupen (Belgien), soweit keine zwingenden gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften entgegenstehen.
3. BTS LOGISTICS bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch vor jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu verklagen.
Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen der CMR-Konvention, des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches oder sonstige zwingende nationale oder internationale Rechtsvorschriften Anwendung finden, gehen diese Bestimmungen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.